Bei der Berechnung der Umzugskosten müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigt werden: die Wohnungsgröße, das Umzugsvolumen (in Kubikmeter), sowie die Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung. Aber auch die Erreichbarkeit der Wohnungen (Etage, mit/ohne Fahrstuhl, Treppenhausbreite, Abtrageweg, Aussenlift notwendig), sowie das Einrichten von notwendigen Halteverbotszonen sind Faktoren, Die den notwendigen Aufwand bestimmen. Dazu kommt der gewünschte Servicelevel (Ver- und Auspacken des Hausrats, Ab- und Aufbauen der Möbel, elektrische Anschlüsse, Küchenmontage, etc). Für die Erstellung eines verbindlichen Angebotes ist daher eine Besichtigung, Sowie eine umfassende Beratung durch einen erfahrenen Umzugsberater sehr wichtig.
Jeder Möbelspediteur muss über eine sog. "Grundhaftung" gem. §451 HGB verfügen. Dieser Paragraph regelt sodann die Haftungshöhe und -bedingungen. Ihr Umzugsgut ist somit mit mind. EUR 620,00 pro Kubikmeter versichert. Weiter wird in dem Paragraphen nach äußerlich erkannbaren und äußerlich nicht erkennbaren Schäden differenziert. Erstere müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung, letzere müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Alle Schäden sind auf dem Schadenprotokoll des Spediteurs oder schriftlich festzuhalten. Darüber hinaus können Sie eine Transportversicherung abschließen. Diese ist allerdings kostenpflichtig (die Grundhaftung ist begrenzt, dafür aber kostenfrei). Die Kosten richten sich nach der Höhe des zu versicherenden Transportgutes und der Art der Versicherung (Neu- oder Zeitwertversicherung).
Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Wenn aber keine Halteverbotzsonen oder dergleichen zu organisieren sind, sind kurzfristige Umzugsdurchführungen für uns kein Problem. Wir raten allerdings unseren Kunden, gerade wenn der Kunde selber seinen Hausrat verpacken will, frühzeitig den Umzug zu organisieren. Ein guter Vorlauf für Umzüge in der Region ist 2 - 4 Wochen vor dem Umzugstermin.
Dieser Service kann sowohl für die alte, wie auch die neue Wohnung gerne von uns ausgeführt werden. Wenn Sie es wünschen, können Sie Die Einrichtung jedoch auch selber beantragen.
Nach erteilten Auftrag können Sie sich die Umzugskartons anliefern lassen. Gerne auch 3-4 Wochen vor dem Umzugstermin. Sind die Kartons leihweise an Sie ausgegeben worden, gehen wir davon aus, dass die Kartons spätestens 4 Wochen nach dem Umzug einmalig an uns zurück gegeben werden. Wir holen Sie dann auch gerne wieder ab. Haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir unsere Kartons im Fernverkehr nur als Verkaufsartikel anbieten.
Unbedingt! Die Beschriftung kann auf dafür vorgesehenen Felder vorgenommen werden und erleichtern Ihnen das spätere Auspacken enorm.
Sie erhalten von uns ein Angebot. Dieses ist am Ende des Formulars an zwei Stellen vom Kunden / von der Kundin zu unterschrieben. Mit der ersten Unterschrift beauftragen Sie uns mit der Durchführung Ihres Umzuges. Mit der zweiten Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und wichtigen Informationen zur Haftung gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
Nachdem Sie uns das unterschriebene Angebot haben wieder zukommen lassen (gerne auch per Fax an 0511-3522712 oder per Mail an Ihren Ansprechpartner), setzen wir uns mit Ihnen umgehend in Verbindung, um offene Fragen noch zu besprechen (z.B. Umzugstermin, Anlieferung der Packmittel, etc.). Hier haben Sie die Möglchkeit noch weitere Details zu erfragen, die Sie interessieren. Sie erhalten dann auch eine Auftragsbestätigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Umzugstermine erst fix bestätigen können, wenn Sie uns den Auftrag erteilt haben.
Wertgegenstände sind von Ihnen alleine zu transportieren und gehören nicht offen sichtlich in die Wohnung oder gar in Kartons verpackt! Eine Haftung wird hierfür generell ausgeschlossen! Transportieren Sie daher Ihre Wertgegenstände selber und losgelöst vom Umzug (also nicht mit dem allgemeinen Umzugsgut).
Sie sind nicht verpflichtet, unsere Mitarbeiter zu verpflegen. An heißen Tagen sind erfrischende Getränke (Wasser, etc.) gerne genommene Pausengetränke. Bitte sehen Sie aber vom Ausschank von alkoholhaltigen Getränken generell ab. Anstelle von Verpflegung können Sie unseren Mitarbeitern aber auch gerne ein Trinkgeld am Ende des Umzuges geben. Hier wird die Höhe je Mitarbeiter nach Ihrer Zufriedenheit und Ihrer finanziellen Möglichkeit geregelt.
Es ist für alle Beteiligten die sicherste Situation, wenn mündliche Absprachen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Bitte besprechen Sie alle.
Ihre Wünsche und Anforderungen direkt mit Ihrem persönlichen Umzugsberater und lassen sie sich schriftlich bestätigen. So haben Sie im
Zweifelsfall immer einen Nachweis über getroffene Vereinbarungen.
Der Paragraph 451 HGB regel die Haftung eines Möbelspediteurs. Generell sind Schäden auf dem Schadenprotokoll zu vermerken. Danach sind Schäden in jedem Fall schrifltich zu melden (telefonische reicht nicht aus). Aus der schriftlichen Meldung muss eindeutig hervorgehen, wer der Anspruchsteller / die Anspruchstellerin ist. Vermerken Sie bitte möglichst genau, was und wie es beschädigt worden ist. Eine Schadensbegutachtung durch uns findet aus versicherungstechnischen Gründen nicht statt. Bitte beachten sie die weiter oben genannten Meldefristen. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten. Die Übermittlung kann mit Hilfe telekommunikativer Mittel erfolgen. Zur Wahrung der Fristen genu¨gt die rechtzeitige Absendung.
Ja! Wir bieten Ihnen von der herkömmlichen Lagerung bis zur hochmodernen Lagerung in speziell für die Lagerung ausgerüsteten 20-ft.-Lagercontainer alle Möglichkeiten an. Gerne können Sie Ihre Möbel auch in Form des Self-Storage bei uns einlagern. Diese Lagermöglichkeit ist bei uns während unserer Betriebszeiten (Mo. - Fr., 7:45 - ca. 17.30 Uhr) erreichbar. Wir lagern ausschließlich aufgrund unserer Allegemeinen Lagerbedingungen (ALB).
Im Möbeltransportgewerbe ist generell vereinbart, dass bei inländischen Umzügen die Bezahlung bei Entladung, bei ausländischen Umzügen die Bezahlung nach Beladung in bar oder in Form gleichwertiger Zahlmittel erfolgt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Kartenzahlung (EC- oder Kreditkarte) an. Bitte beachten Sie Ihr persönliches Tageshöchstlimit, welches Sie bei Ihrer Bank erfragen können. Da die Zahlung mittel EC- oder Kartenzahlung bei uns eher die Ausnahme ist, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir die anfallende Servicegebühr der Bank an Sie weiter berechnen müssen. Sofern Sie Ihren Umzug als sog. "haushaltnahe Dienstleistung" geltend machen möchten, bitten wir um eine Accontozahlung (Anzahlung) in Höhe des ausgewiesenen Transportfestpreises, zzgl. der gesetztliches Mehrwertsteuer. Bitte stellen Sie dabei sicher, dass die Accontozahlung mind. eine Woche vor Umzugsdurchführung auf unserem Konto gut geschrieben worden ist. In jedem Fall erhalten Sie am Ende Ihres Umzuges eine Rechnung.
Wir setzten bei privaten Umzügen zwei Sorten von Kartons ein: Bücherkartons und Umzugskartons. Bücherkartons können bis ca. 25 kg und Umzugskartons bis max. 40 kg belastet werden.
Außenaufzüge sind Möbellifte, die an die Außenfassade angelehnt werden können, um z.B. hoch gelegene Wohnungen schneller zu be- und entladen. Sofern ein solches Gerät eingesetzt werden kann, schont dies das Treppenhaus und das Mobiliar. Leider ist dies nicht immer möglich.
Je mehr Informationen wir von der Be- und Entladestelle bekommen können, desto genauer können wir Ihren Umzug anbieten. Jede unbekannte Einflussgröße macht Ihr Angebot ungenauer (z.B. fehlende Etagenangabe für die Entladestelle).
Nein, nicht unbedingt. Aber wir raten stets dazu, da sich unser Umzugsberater ein eigenes Bild machen kann und weiß, worauf er zu achten hat, was für den Umzug wichtig ist.
Außerdem können Sie Fragen bereits im Vorfeld mit dem Umzugsberater klären und auf evtl. besondere Herausforderungen kann auch frühzeitig eingegangen werden.
Sofern Sie aber wenig Zeit haben, nehmen Sie sich in Ihrem Interesse bitte die Zeit und füllen unseren Umzugsfragebogen mit Umzugsgutliste online aus. Wichtig hierbei ist, dass Sie bei z.B. bei Sofas die Anzahl der Sitzflächen angeben. Haben Sie mehrere, so geben Sie bitte die Gesamtsitzzahl an. Bei Schrankwänden und Regalwänden geben Sie bitte die gesamte Meteranzahl an.
AMÖ-Fachbetriebe haben sich verpflichtet nach bestimmten Kriterien zum Schutze des Kunden zu arbeiten. Hierzu zählt z.B.:
Nach den Grundsätzen und Regeln eines ordentlichen Kaufmanns zu arbeiten. Ein übersichtliches und detailliertes Angebot zu erstellen. Gründlich und umfassend zu beraten und zu arbeiten. Mit seriösen Versicherern zusammen zu arbeiten.
u.v.m.
„Zertifizierte Betriebe sind teurer und die Zertifizierung bringt mir als Kunden nichts.“
Ein nach DIN EN ISO 9001 zertifizierter Betrieb hat seine Abläufe beschrieben und stellt sich freiwillig jährlich einer unabhängigen Überprüfung durch einen Zertifizierungsdienst.
Aber was bringt das nun dem Kunden? Die Norm fordert eine Hinwendung zur Kundenorientierung, d.h. Kundenzufriedenheit steht im Vordergrund. Hierdurch ermöglichen wir eine gleichbleibende Qualität in den Bereichen Umzüge, Möbeltransporte, Lagerung, Spedition und Fuhrparkverwaltung. Mögliche Schwächen können über die Norm schnell identifiziert und zum Wohle des Kunden abgestellt werden.
Aber warum nun noch eine weitere Norm? Die DIN EN 12522-1/2 beschreibt das Verhalten im Verkehr mit dem privaten Umzugskunden. Es wird genau vorgegeben, was in einem Angebot zu stehen hat oder wie Fahrzeuge ausgestattet sein sollen. Der Kunde erhält durch diese Norm ein möglichst detailliertes Angebot, mit allen für ihn relevanten Informationen. Außerdem stellt es eine standardisierte Ausstattung der Fahrzeuge sicher, um einen Qualitätsumzug für den Kunden durchführen zu können.
Unsere Kunden sind uns diesen Mehraufwand wert. Unsere Kundenbefragungen im privaten Umzugsverkehr geben uns hierbei recht!
Sind noch Fragen offen? Wir beantworten Ihnen diese gern:
Tel.: +49/(0)5 11 / 3 52 48 58